Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fit mit Herz – Johanna Koppensteiner

  1. Geltung
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge von Johanna Koppensteiner (Sitzmanns 7, 3920 Groß Gerungs) über den Besuch des Studios „Fit mit Herz“ als auch für alle weiteren angebotenen Leistungen und öffentliche Orte, wo Gruppenkurse oder Einzeltrainings abgehalten werden.
    • Die Inhaberin (oder im Text auch „Trainerin“) des Studios , Johanna Koppensteiner, wird diese AGB im Studio gegen Anfrage zum Lesen immer zur Verfügung stellen. Die Inhaberin wird diese auch auf ihrer Website (fitmitherz.at) öffentlich zugänglich machen.
    • Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Inhaberin abgeschlossenen Vertrages zur Betretung des Studios berechtigt sind als auch Personen, die Leistungen seitens der Trainerin erhalten.
  2. Vertragsschluss
    • Der Vertrag zwischen der Inhaberin, Johanna Koppensteiner, und dem Kunden kommt durch Unterfertigung des Vertrages im Studio oder mündlich zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
    • Bei Vertragsabschluss ist es dem Kunden möglich eine Kopie des Vertrages zu erhalten oder diesen abzufotografieren. Dem Kunden sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
    • Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
  3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
    • Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Zusatzpaket für weitere EMS-Personal Trainings, Nahrungsergänzungsmittel, etc.).
    • Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
  4. Nutzung des Studios
    • Zutrittsgewährung
      • Jedem Kunden ist die Betretung des Studios nur zu seinem vorgesehen Trainingstermin gestattet. Weitere Besuche sind immer mit der Inhaberin abzusprechen.
      • Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich Interessenten/innen, Mitgliedern mit einer aufrechten Mitgliedschaft oder einem gültigen Block erlaubt. Begleitpersonen, wie Betreuer und Erziehungsberechtigten ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.
      • Die Inhaberin kann selbst festlegen, wem der Zutritt erlaubt, beziehungsweise untersagt ist.
      • Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
      • Alkoholisierten Kunden sowie Personen, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
      • Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist in den Räumlichkeiten strengstens untersagt.
    • Hygienevorschriften
      • Aus hygienischen Gründen ist die Betretung des Studios und die Nutzung der bereitgestellten Trainingsgerätschaften nur mit sauberen Kleidungsstücken sowie der speziellen EMS-Sportbekleidung gestattet. Es können saubere Socken anstelle von Sportschuhen getragen werden. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
      • Sämtliche Bereiche, wie beispielsweise der Warte- und Umkleidebereich des Studios, sind stets vom Kunden sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
    • Sicherheitsvorschriften
      • Das EMS-Gerät darf nur von der Inhaberin selbst eingeschaltet, bedient sowie ausgeschaltet werden.
      • Sämtliche vorgesehene Nutzungsbereiche und Gegenstände für Kunden sind pfleglich und schonend zu behandeln und dürfen nach Freigabe der Trainerin verwendet werden.
    • Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      • Jeder Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede weitere Gefährdung zu unterlassen.
      • Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen ist nur nach vorheriger Einwilligung der Inhaberin zulässig.
    • Sonstiges
      • Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Kunden hintanzuhalten, kann die Inhaberin Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Studios verwiesen werden.
      • Der Inhaberin ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden vor jedem Training zu überprüfen.
      • Die Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Der Kunde ist verpflichtet der Inhaberin neu auftretende Beschwerden, Erkrankungen oder Unwohlsein direkt mitzuteilen, um das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten ausrichten zu können. Bei längerem Unwohlsein wird das Training sofort abgebrochen und gegebenenfalls ein Arzt aufgesucht.
      • Die Inhaberin führt zu Beginn mit jedem EMS-Interessenten ein Probetraining mit Beratungsgespräch inklusiver einer anschließenden Trainingsempfehlung durch. Allfällige Empfehlungen der Inhaberin spiegeln die subjektive Einschätzung der Trainerin wider. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
  1. Öffnungszeiten
    • Die Öffnungszeiten sind immer nach individueller Vereinbarung.
  2. Entgelt
    • Das jeweilige Entgelt sowie die Zahlungsbedingen werden beim Vertragsabschluss vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Inhaberin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen.
  3. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
    • Zwischen der Trainerin und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
    • Die Inhaberin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Vertragsdauer und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
      • das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
      • das Mitglied wiederholt und trotz erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
      • das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
    • Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Vertragsdauer – vorübergehend aussetzen, wenn:
      • das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
      • das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

  • Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Kunde trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
  • Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
  • Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
  • Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
  1. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Studio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat die Inhaberin Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

  1. Änderung der AGB
    • Die Inhaberin behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
    • Der Inhaberin wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
    • Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Inhaberin wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
    • Eine Änderung der Punkte 1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
  2. Schlussbestimmungen
    • Der Kunde hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde hat der Inhaberin jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
    • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
    • Gegenüber Kunden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz der Inhaberin liegt.